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Blick in die Geschichte Nr. 117

vom 8. Dezember 2017

Carlsruher Blickpunkte

Eine spätmittelalterliche Königsurkunde

von Katrin Dort

Im Pfinzgaumuseum ist derzeit ein besonderer Carlsruher Blickpunkt zu sehen. Dort präsentiert das Stadtarchiv Karlsruhe in der Ausstellung "Durlacher Glanzstücke" eine Auswahl von Schätzen aus dem reichen Kulturerbe Durlachs. Die ehemalige badische Residenzstadt besitzt eine bis in Spätmittelalter und Frühe Neuzeit zurückreichende, historisch sehr wertvolle Überlieferung, für die das Stadtarchiv seit der Eingemeindung von Durlach 1938 zuständig ist. Darunter befinden sich auch rund 100 Urkunden. Die älteste Originalurkunde - und damit auch das älteste Dokument im Stadtarchiv - stammt aus dem Jahr 1410. Noch bemerkenswerter ist jedoch das zweitälteste Stück, das aus dem Jahr 1418 stammt. Aussteller ist der König und spätere römisch-deutsche Kaiser Sigismund, der heute vor allem bekannt ist für seine Rolle auf dem Konstanzer Konzil, mit dem die damalige Kirchenspaltung überwunden wurde.

Spätmittelalterliche Königsurkunde aus Durlach von 1418

Die Urkunde wurde am 10. August 1418 im nicht zu identifizierenden Ort Wile im Bistum Speyer ausgestellt. Ihr Text ist in frühneuhochdeutscher Sprache auf Pergament geschrieben. Das Siegel des Königs, das dem Dokument einst anhing, ist verloren. Auf dem umgeschlagenen unteren Rand des Schriftstücks, der sogenannten Plica, befindet sich rechts unter dem Haupttext ein lateinischer Vermerk der königlichen Kanzlei. Unten links wurde vermutlich im späten 19. oder frühen 20. Jahrhundert ein Stempel aufgedrückt, in den Archivsignatur und Ausstellungsdatum eingetragen wurden - etwas was man in der heutigen archivischen Praxis auf einem Original nicht mehr tun würde.

In der Urkunde verleiht König Sigismund der Stadt Durlach das Recht, jährlich zwei Jahrmärkte abzuhalten. Einer davon soll am St. Jakobstag (25. Juli), der zweite am St. Gallustag (16. Oktober) stattfinden. Der König führt aus, dass er das Privileg gewährt in Ansehung der guten Dienste, die Richter, Schultheiße und Gemeinde der Stadt Durlach ihm und dem Reich leisten werden, und er verbietet allen geistlichen und weltlichen Würden- und Amtsträgern sowie sonstigen Getreuen unter Androhung einer Strafe von 10 Goldmark, die Stadt bei der Durchführung der Jahrmärkte zu behindern.

Mit der Verleihung dieses Rechts, erhielt die Stadt Durlach ein bedeutendes königliches Privileg. Jahrmärkte waren im Mittelalter wichtige Ereignisse, die für die aufstrebenden Städte zahlreiche politische, wirtschaftliche und soziale Funktionen erfüllten. Das Jahrmarktsprivileg stärkte die Stellung der Stadt; die Veranstaltungen boten die Gelegenheit örtliche und überregionale Waren zu handeln, Kontakte zu knüpfen oder Nachrichten auszutauschen und entwickelten sich darüber hinaus oft zu Volksfesten. Davon zu unterscheiden ist das Recht einen regulären Wochenmarkt abzuhalten. Das Marktrecht stellte einen Kernbestandteil des Stadtrechts dar und war damit zentral für die mittelalterliche Stadtverfassung. Daher ist anzunehmen, dass die Stadt Durlach dieses Recht bereits deutlich länger innehatte, sehr wahrscheinlich seit ihrer Gründung Ende des 12. Jahrhunderts.

Die originale Königsurkunde von 1418 ist bis Mai 2018 zu sehen.

Dr. Katrin Dort, Stadtarchiv Karlsruhe

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