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Die Juristenrobe

 

Am 8. Mai 1949 einigte sich der Parlamentarische Rat - bestehend aus gewählten Mitgliedern der elf Landesparlamente - nach monatelangen Beratungen auf eine von den Alliierten angemahnte Verfassung. Um ein nochmaliges Scheitern der Demokratie zu verhindern, wurde vor allem großer Wert auf die Verankerung der Menschrechte in dieser Verfassung gelegt. Nach der Untersuchung am 23. Mai trat das Grundgesetz am 24. Mai 1949 in Kraft. Damit war auch die Bundesrepublik Deutschland entstanden - ein freier, demokratischer Staat mit seinen eigenen Rechten und Gesetzen, gleichberechtigt für Mann und Frau.

Seit seiner Gründung im Jahr 1951 wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung dieses Grundgesetzes. Es hatte bis 1967 seinen Sitz im Prinz-Max-Palais. Damals wurde auch die Amtstracht der Richter festgelegt.

Juristenrobe

Fast jeder hat sie schon gesehen, die berühmten purpurroten Roben mit der langen weißen Halsbinde, dem so genannten 'Jabot'. Als Kopfbedeckung ist hier eine ganz bestimmte Form des Baretts, in Farbe und Stoffart der Robe gleich, vorgeschrieben. Dieser besondere Robentyp wurde 1950 speziell für das Bundesverfassungsgericht von einem Münchner Kostümbildner entworfen. Als Vorlage diente die Tracht, die von den Richtern im Florenz des 15. Jahrhunderts getragen wurde.

In früheren Zeiten waren die Amtstrachten der Richter oder anderer juristischer Personen sehr verschieden und von deren Ausstattung konnte man Rückschlüsse auf die Bedeutung des jeweiligen Herrschaftsgebietes ziehen.

Im Jahr 1726 verfügte König Wilhelm I. von Preußen innerhalb seines Territoriums die Einführung einer einheitlichen Juristentracht in den Gerichten: "Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advokaten wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."

Diese 'Robe' wurde im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts in gleicher oder ähnlicher Form von anderen deutschen Territorien übernommen. Nach der Reichsgründung 1871 setzte sich die Preußische Robe als einheitlich deutsche Juristentracht durch.
Vom Bundesverfassungsgericht wurde 1970 das Tragen der Robe vor Landgerichten und höheren Gerichten verpflichtend vorgeschrieben. Die Robe gilt somit als Standestracht der Juristen, d. h. als Sinnbild gerichtlicher Würde. Die Ausführung der Robe ist je nach Bundesland, Gericht und juristische Zugehörigkeit per Verordnung oder Erlass geregelt.

 

Sigrun Bertram

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