Menü
eService
Suche

Blick in die Geschichte Nr. 148

vom 12. September 2025

Rahel Straus und Erna Scheffler

Zwei Karlsruher Pionierinnen auf dem Weg zur Gleichberechtigung

von Susanne Asche

 

Derzeit ist viel von Gefährdungen für Demokratie und Gleichberechtigung die Rede, von Entwicklungen, die das bisher Erreichte an Frieden, Freiheiten und Minderheitenschutz in Frage stellen. Die eng mit der Stadt Karlsruhe verbundenen Lebensläufe zweier Frauen beleuchten solche Zeitenwenden des 20. Jahrhunderts, die ins Offene führten oder Ausgrenzung und Unterdrückung brachten.
 

Rahel Goitein als Studentin, Foto um 1905

"Introite nam et hic dii sunt - tretet ein, auch hier sind Götter": Diesen Leitspruch, den Lessing seinem "Nathan" vorausschickt, wählte Rahel Goitein als Grundgedanken für ihre Abiturrede, die sie 1899 in Karlsruhe in den Räumen des heutigen Karlsruher Fichte-Gymnasiums hielt. Die den Worten zugrundeliegende Emphase war durchaus angebracht, denn es war das erste Mal in Deutschland, dass eine Frau eine Abiturrede hielt. Mit der Wahl dieses Leitsatzes verband die Rednerin zudem implizit die Emanzipation der Juden mit der der Frauen und knüpfte an das große Versprechen der Aufklärung an, die im ausgehenden 18. Jahrhundert die allgemeine Emanzipation aller Menschen, also auch die der jüdischen Minderheit und der weiblichen Mehrheit, als Möglichkeit aufscheinen ließ.

Sechs Jahre vor ihrer Abiturrede - im September 1893 - war in Karlsruhe unter den Augen der Öffentlichkeit des Deutschen Kaiserreiches das erste Gymnasium für Mädchen in Deutschland eröffnet worden, sechs Jahre später wurden die ersten Abiturprüfungen abgenommen und damit wesentliche Grundsteine für die wissenschaftliche und Bildungs-Emanzipation der Frauen gelegt. So betonte Rahel Goitein in ihrer Abitursrede dann auch: "… ich will ein Bekenntnis ablegen. […] Vor allem war es die Lust am Lernen, am Wissen […] wir wollten lernen, wie man lernt, wie man durch das Wissen selbständig wird und innerlich frei […]."

Rahel Goitein kam am 21. März 1880 in Karlsruhe als Tochter des Rabbiners der orthodoxen Karlsruher Gemeinde zur Welt. Ihre früh verwitwete alleinerziehende Mutter unterstützte ihren Wunsch, das neu gegründete Gymnasium zu besuchen. Ihre älteren Schwestern erhielten eine Ausbildung als Lehrerin und Kunstmalerin.

Rahel studierte nach dem Abitur als eine der ersten Frauen in Heidelberg Medizin. Sie heiratete den ebenfalls aus Karlsruhe stammenden Elis Straus, mit dem sie fünf Kinder hatte, und eröffnete in München eine Arztpraxis. Nebenbei arbeitete sie u. a. als Schriftleiterin der "Blätter des Jüdischen Frauenbundes für Frauenarbeit und Frauenbewegung", setzte sich ein für die Abschaffung des Abtreibungsparagraphen 218. und engagierte sich in der 1920 gegründeten "Women's International Zionist Organisation".

Ihr mit dem Abitur eröffnete Weg ins Freie endete 1933 in Deutschland abrupt. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten floh sie im November 1933 - inzwischen verwitwet - mit ihren beiden jüngsten Kindern nach Palästina. Hier eröffnete sie erneut eine Arztpraxis. Ihr ältester Sohn und ihre älteste Tochter lebten dort schon, eine Tochter ging nach Paris, um dort ihre künstlerische Ausbildung fortzusetzen.

Rahel Goitein, verheiratete Straus, war überzeugte Zionistin und glaubte zugleich an die friedensvermittelnde Aufgabe der Frauen. Im Jahr 1952 rief sie zusammen mit anderen die "Women International League for Peace and Freedom" ins Leben. Zudem engagierte sie sich vielfältig für Suppenküchen, Möbel- und Kleiderkammern, gründete Haushaltsschulen, hielt Vorträge und verfasste Aufsätze. Sie starb am 15. Mai 1963 in Israel. Seit 2014 sind ihre Briefe an die nicht in Israel lebenden Kinder in der Badischen Landesbibliothek verwahrt. An der medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg gibt es seit 2010 ein nach ihr benanntes Programm zur Förderung junger Wissenschaftlerinnen.
 

Erna Scheffler, Foto 1954

Der zweite Lebenslauf beschreibt die Geschichte der 13 Jahre jüngeren Erna Scheffler, geborene Friedenthal, der ersten Richterin am Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Ihr unter anderem ist es zu verdanken, dass durch die Mithilfe des Bundesverfassungsgerichts der Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" auch in der bürgerlichen Rechtsordnung, das heißt im Arbeitsrecht, Familienrecht und Sozialrecht verankert wurde.

Bis zu ihrer Berufung zur Bundesverfassungsrichterin 1951 lag schon ein bewegtes und beeindruckendes Leben hinter ihr, das bis dahin von vielen Diskriminierungserfahrungen gezeichnet war. Sie kam als Erna Friedenthal am 21. September 1893 in Breslau zur Welt. Ihr Vater entstammte einer jüdischen Familie, seine Eltern waren allerdings schon zum christlichen Glauben übergetreten und Erna Friedenthal wurde protestantisch erzogen. Nach dem frühen Tod des Vaters durfte ihre Mutter den familiären Nachlass nicht eigenständig verwalten, sondern wurde dem Bruder ihres verstorbenen Mannes unterstellt - ein für die Tochter einschneidendes Erlebnis. Vielleicht stammte daher ihr Wunsch, Jura zu studieren. Sie legte 1911 als Externe ihr Abitur an einem Knabengymnasium in Breslau ab, denn der Besuch eines Gymnasiums war Mädchen, damals anders als in Karlsruhe, in weiten Teilen des Deutschen Kaiserreiches verwehrt. Erna Friedenthal studierte 1911 bis 1914 Jura - an den Universitäten Heidelberg, München und Berlin und schloss ihr Studium mit einer Promotion in Breslau ab. Das erste und zweite Staatsexamen und damit der Eintritt in die Justiz waren ihr als Frau nicht möglich. Ihre erste Ehe scheiterte, sie wurde alleinerziehende Mutter einer Tochter. In der Zeit der Weimarer Republik war es ihr dann möglich, das erste und zweite Staatsexamen abzulegen. Aber erst im Alter von 35 Jahren wurde sie eine der ersten Richterinnen in Deutschland, 1933 - wahrscheinlich als sogenannte "Halbjüdin" - aber wieder entlassen. Das Ende des zweiten Weltkrieges und des Nationalsozialismus erlebte sie in Berlin - als Schutz vor den Bombenangriffen- in einer Laubenkolonie.

Ihre Tochter musste 1937 für das Medizinstudium nach England gehen - als sogenannte "Vierteljüdin" hätte sie in Deutschland nur Volkswirtschaft studieren können. Sie kehrte nicht wieder nach Deutschland zurück. Mutter und Tochter blieben sich aber eng verbunden.

Erna heiratete 1945 den Kammergerichtsrat Georg Scheffler, der ihr in der Zeit der Verfolgung immer zur Seite gestanden hatte. Sie hatten schon 1934 heiraten wollen, aber das war dem Beamten verboten worden.

1945 kehrte sie zurück in die Gerichtsbarkeit und wurde im September 1951 zur ersten Bundesverfassungsrichterin ernannt. Sie war die einzige Frau neben zunächst 23 Richtern, die sie zum Beispiel davon überzeugte, dass ein 1957 beschlossenes Gesetz zur alleinigen Vormundschaft des Vaters für verfassungswidrig war. In jedem Fall war es ihr mit zu verdanken, dass die mit dem Grundgesetz Art. 3.2 - "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" - eingeläutete Zeitenwende gelebte Rechtswirklichkeit wurde.

Erna Scheffler (rechts) beim XVI. Kongress des Internationalen Akademikerinnenverbands in Karlsruhe im Gespräch mit Wilhelmine Lübke (zweite von links), Foto 8. August 1968

Nach ihrer Pensionierung setzte sie sich weiterhin für die Emanzipation der Frauen ein. Sie organisierte in Karlsruhe eine internationale Konferenz des Akademikerinnenbundes 1963 gehörte sie zu den Gründerinnen des ersten Soroptimist International Club Karlsruhe. Seit 1996 vergibt dieser alle zwei Jahre im Bundesverfassungsgericht den Erna-Scheffler-Förderpreis an junge Wissenschaftlerinnen, die ihren Abschluss - Promotion oder Master - in den sogenannten Mintfächern am KIT abgelegt haben.

An dem Ehrengrab des Ehepaares Scheffler in Wolfartsweier, wo die beiden lebten, steht zudem seit 2023 eine Büste, die Soroptimist International Karlsruhe stiftete.

Beide Lebensläufe, beide Frauen sind aufgenommen in das kulturelle Erbe und in das historische Bewusstsein unserer Stadt. Nach beiden Frauen sind Straßen benannt. Beide Lebensläufe erzählen von dem Gelingen des Aufbruchs in die Mündigkeit und zugleich von den Gefährdungen, denen die Rechte und Freiheiten immer wieder ausgesetzt sein können und ausgesetzt waren - aber auch von den Chancen, von dem Neubeginn, die jedem Individuum innewohnen können. Sie stehen damit auch exemplarische für die Geschichte der Stadt Karlsruhe.

Im Jahr 2014 verabschiedete der Karlsruher Gemeinderat einstimmig das erste Kulturkonzept der Stadt Karlsruhe, dem eine Kulturerklärung vorangestellt ist. Hier heißt es unter anderem: "Karlsruhe ist als Sitz des Bundesverfassungsgerichtes die Stadt der Grundrechte, die auf den Menschenrechten basieren. Mit der Karlsruher Kulturerklärung verpflichten sich die Kulturschaffenden, das Recht auf Kultur als ein Grundrecht für alle zu begreifen. Der Zugang zu Kultur soll in Karlsruhe als ein Grundrecht gelten." Damit bekannten sich die Kulturschaffenden, Künstler*innen und Kultureinrichtungen zu den Rechten des Individuums, zur Freiheit der Kunst, zur Internationalität der Stadt sowie zur Vielfalt und Diversität der Lebensentwürfe. Dies sind Errungenschaften der Geschichte, auch der Stadt Karlsruhe, die aber immer wieder gefährdet sind und auf die sich die Karlsruher Kulturschaffenden vereinbart haben.

Dr. Susanne Asche, Historikerin, Leiterin des Kulturamtes der Stadt Karlsruhe i. R.

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben