Blick in die Geschichte Nr. 148
vom 12. September 2025
Biographie Robert Fischer
Einen Monat nach Errichtung des Bundesgerichtshofs traf in Karlsruhe der gerade 39-jährige Landgerichtsdirektor Robert Fischer ein. 1960 hielt er bei der Zehn-Jahrfeier des Gerichts die Festansprache. Nach weiteren 15 Jahren konnte er Bundespräsident Walter Scheel zum 25jährigen Gerichtsjubiläum in Karlsruhe begrüßen.
Fischer wurde am 22. August 1911 in Gießen als Sohn des Rechtslehrers Hans Albrecht Fischer geboren. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Jena legte er 1930 das Abitur ab. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er in Tübingen, Breslau und Jena. 1938 folgte in Berlin das Assessorexamen; im Januar 1939 trat er in die dortige Rechtsabteilung der Deutschen Bank ein. Ende August 1939 wurde er zur Wehrmacht eingezogen und diente bis Kriegsende in Infanterieverbänden, zuletzt als Hauptmann der Reserve.
Nach kurzer US-Kriegsgefangenschaft gelangte er nach Göttingen, wo er im September 1945 als Assessor beim Landgericht eintrat. In rascher Abfolge wurden ihm wichtige Ämter übertragen, so erhielt er im April 1946 die Ernennung zum Landgerichtsrat und im Dezember 1947 bereits die Bestellung zum Landgerichtsdirektor mit Übertragung des Vorsitzes in einer Großen Strafkammer. 1950 wurde er zum ständigen Vertreter des Landgerichtspräsidenten berufen.
Im Frühjahr 1951 zog er mit seiner großen Familie, unter ihnen der Verfasser dieser Zeilen, nach Karlsruhe und erhielt eine Doppelwohnung in den gerade fertiggestellten Blockbauten zu Beginn der Erzbergerstraße. Später wohnte er im Musikerviertel, um schließlich 1964 an den Geigersberg in Durlach umzuziehen. Im Bundesgerichtshof wurde er dem für das Gesellschafts- und Unternehmensrecht zuständigen II. Zivilsenat zugewiesen. 1963 übernahm er dort den Vorsitz, zuvor hatte er den Ruf auf einen wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl an der Universität zu Köln abgelehnt. Zehn Jahre später ehrte ihn die Fakultät mit der Verleihung der juristischen Ehrendoktorwürde. Zum 1. April 1968 wurde er Präsident des Bundesgerichtshofs und übernahm, wie seine Vorgänger Hermann Weinkauff und Bruno Heusinger, den Vorsitz im Kartellsenat. Seine zu Beginn der Präsidentschaft auf einer Pressekonferenz geäußerte Bemerkung, der Richter sei nicht der Erzieher des Volkes, erfuhr hohe Aufmerksamkeit und konnte als Absage an die naturrechtlich geprägte Rechtsprechung der Anfangsjahre gewertet werden.
Auf eigenen Wunsch wurde er am 30. September 1977 vorzeitig pensioniert. Von seinem häuslichen Arbeitszimmer, in dem viele seiner juristischen Publikationen entstanden, blickte er auf den Turmberg und die dortigen Weinreben. Am 4. März 1983 verstarb er in Karlsruhe. Auf dem Durlacher Bergfriedhof fand er seine letzte Ruhestätte.
Dr. Detlev Fischer, Bundesrichter a. D., Vorsitzender des Vereins Rechtshistorisches Museum